Konzept

Seit Anfang des Schuljahres 2004/2005 wird im BVJ nach dem Konzept "Employing(by)knowledge", das die Lehrenden des Lehrgangs mit Hilfe eines Supervisors selbst konzipiert haben, unterrichtet. Der Lehrgang hat derzeit sechs Gruppen mit Schüler*innen, die größtenteils nicht mehr schulpflichtig sind. Alle Schüler*innen haben  einen sonderpädagogischen Förderbedarf und werden nach dem ASO - bzw. SSO-Lehrplan unterrichtet.
Ziel dieses Konzeptes ist es, den Schüler*innen zu mehr Selbständigkeit zu verhelfen und sie bei der Suche nach einer Arbeit oder einer Lehrstelle zu unterstützen. Deshalb beruht dieses Konzept auf drei Pfeilern:
 

Pfeiler 1: Anleitung zur Selbständigkeit:
 

  1. Um den Schülerinnen und Schülern einen behutsamen Anlass zum selbständigen Arbeiten zu verschaffen, werden schriftliche Arbeitsaufträge gegeben, die (ähnlich den assignments im Daltonplan, welche unmissverständlich geschrieben sind) es den Schüler*innen möglich machen, eine eigene Arbeitszeitteilung zu entwerfen. Dadurch, dass ein Überblick über die gesamte Aufgabenstellung gewonnen wird, kann jede/r seiner/m Leistungsstand entsprechend eine individuelle Arbeitsweise und ein eigenes Arbeitstempo bestimmen.
  2. Zu dieser Arbeitszeitteilung gibt es am Anfang jedes Arbeitstages (Schultages) eine IsbAe (Inhaltlich selbstbestimmte Arbeitseinheit).
  3. Die Schüler*innen können von einem Angebot, sich fördern zu lassen (Chavedü=Chancenverbesserung durch Übung), freiwillig Gebrauch machen.
  4. Zur Begleitung der Arbeit in der Schule wird eine Art Logbuch geführt (Tages- bzw. Wochenprotokoll), anhand dessen jede/r SchülerIn sich selbst kontrolliert und überprüft, bzw. reflektiert was sie/er getan hat und wie es ihr/ihm dabei gegangen ist.
  5. Das projektorientierte Arbeiten (geblockt) bietet den Schüler*innen die Möglichkeit, allmählich selbst und selbständig den Lerngegenstand auszuwählen und ihn sowohl inhaltlich als formal selbst zu gestalten.

Pfeiler 2: Wissen anwenden (employing knowledge):

Die Schüler*innen verfügen über (fast) ausreichende "Wissensressourcen", die sie aber noch nicht richtig anwenden können; von dieser Hypothese ausgehend, bemühen sich die Lehrenden Themen anzusprechen, die nicht nur einen ganz konkreten Bezug zu einem Alltags- oder Arbeitsproblem haben, sondern die außerdem mit den vorhandenen Basiskompetenzen zu lösen sind. Dass die Schüler*innen dabei aufgefordert sind, Internet, Lexikon oder Telefonbuch zurate zu ziehen, deckt sich mit dem geforderten Einsatz von zeitgemäßen Informations- und Kommunikationsmedien und der damit verbundenen autonomen Informationsbeschaffung durch Schüler*innen im Lehrplan des Berufsvorbereitungsjahres an Sonderschulen.
 

Pfeiler 3: Differenzierte Leistungsrückmeldung:

Verbale Beurteilung und Portfolio im Sinne einer kontrollierten Subjektivität; da die Lehrenden davon ausgehen, dass alleinige testtheoretische Kriterien mit einem pädagogischen Leistungsbegriff nicht vereinbar sind und eine Standardisierung bei der Leistungsmessung nicht mit Objektivität gleichzusetzen ist, haben sie sich für eine verbale Beurteilung im Stil einer Personenbeschreibung entschieden. Außerdem wird im Zeugnis tabellarisch dargestellt, wie viel Prozent der Arbeitsaufträge in den jeweiligen Fachgegenständen von der Schülerin (dem Schüler) ausgeführt wurde. Zusätzlich gibt es eine Inhaltsangabe zum Portfolio, das von der Schülerin (dem Schüler) selbst angelegt bzw. ausgewählt wurde. In diesem Portfolio können die Schüler*innen auch Zeugnisse von außerschulischen Leistungen, die zu ihrem (seinem) Persönlichkeitsbild beitragen, beilegen. Auf diese Weise ist das Portfolio nicht nur ein Aufbewahrungsort, sondern ein adäquater Teil des Bewertungsprozesses, bei dem die Schüler*innen lernen, ihre Arbeitsergebnisse selbst zu bewerten und zu präsentieren.